Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:
1. Geltungsbereich — ausschließlich Unternehmer
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Bleier Solutions – Raphael Bleier, Robatschgasse 11, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (im Folgenden „Auftragnehmer").
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG kommen nicht zustande und sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber sichert mit Auftragserteilung zu, den Vertrag im Rahmen seines Unternehmens abzuschließen.
Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen; sie gelten nur, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Darstellungen auf der Website, insbesondere Preisangaben und Leistungsbeschreibungen, sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinn dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
Angebote des Auftragnehmers gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
3. Kostenvoranschlag ohne Gewähr
Kostenvoranschläge werden nach § 1170a Abs 2 ABGB ohne Gewähr für die Richtigkeit erstellt. Eine Haftung für die veranschlagte Höhe wird nicht übernommen.
Zeigt sich während der Arbeiten, dass eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlags unvermeidlich ist, zeigt der Auftragnehmer dies unverzüglich an. Unterbleibt diese Anzeige, verliert er den Anspruch auf Ersatz der Mehrarbeit.
Preisangaben eines Preisrechners auf dieser Website sind Schätzwerte zur ersten Orientierung und begründen keinen Anspruch.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung nötigen Inhalte, Zugänge und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form bereit. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos sowie Zugänge zu Servern, Domains und Konten.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen beigestellten Inhalten die erforderlichen Rechte hält, und hält den Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen Dritter aus solchen Inhalten schad- und klaglos.
Verzögerungen, die aus unterlassener Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach Zeitaufwand verrechnet.
5. Preise, Zahlung und Verzug
Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht verrechnet.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten ab einem Auftragswert von 2.000 Euro ist eine Anzahlung von 40 Prozent bei Auftragserteilung zu leisten.
Bei Zahlungsverzug gebühren Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 456 UGB sowie der Pauschalbetrag für Betreibungskosten nach § 458 UGB. Weitergehende Mahn- und Inkassokosten sind in angemessener Höhe zu ersetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Rechnungen auszusetzen. Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
6. Nutzungsrechte
Die Rechte an den erstellten Werken — insbesondere Quellcode, Gestaltung und Texte — gehen erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher aus dem Auftrag geschuldeter Beträge auf den Auftraggeber über. Bis dahin besteht lediglich ein widerrufliches Nutzungsrecht für den Testbetrieb.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht am vereinbarten Leistungsgegenstand für den vereinbarten Zweck.
Vom Auftragnehmer eingesetzte Bibliotheken, Rahmenwerke und Bausteine, die er auch in anderen Aufträgen verwendet, verbleiben bei ihm; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Auftrags.
Der Auftragnehmer darf die erbrachte Leistung unter Nennung des Auftraggebers als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
7. Wartung und Betreuung
Wartungs- und Betreuungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und laufen mindestens zwölf Monate. Sie können danach von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vor.
Entgelte für Betreuungsleistungen sind im Voraus für die vereinbarte Abrechnungsperiode zu entrichten.
8. Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und Mängel binnen 14 Tagen schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Bei berechtigter Rüge wird zunächst verbessert.
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Für den Betrieb fremder Dienste — insbesondere Hosting-Plattformen, Schnittstellen und Modelle Dritter — wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Platzierung in Suchmaschinen und keine Anzahl an Anfragen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird das für 9020 Klagenfurt am Wörthersee sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.