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Was gemessen wird

Websites und Shops für den Handel in Kärnten

Ladengeschäft und Verkauf im Netz aus einer Hand: Öffnungszeiten, die überall gleich stehen, Abholung im Geschäft und Sortimentspflege ohne Entwickler.

Zwei Verkaufsflächen, eine Pflege

Die Sparte Handel stellt 23,4 Prozent der Kärntner Kammermitglieder und ist damit die zweitgrößte im Land. Der typische Betrieb darin hat ein Geschäft mit Adresse und daneben irgendeine Form von Verkauf im Netz. Beides getrennt zu pflegen ist der Fehler, aus dem alle anderen folgen: unterschiedliche Preise, unterschiedliche Zeiten, unterschiedliche Sortimente. Was hier gebaut wird, hat deshalb genau eine Quelle für die Angaben, die in beiden Welten gelten.

Öffnungszeiten sind ein Datensatz, keine Textzeile

Eine Zeile im Fußbereich ist keine Öffnungszeit, sondern ein Text, den jemand vergisst. Getragen wird das von einem Datensatz mit regulären Zeiten, Ausnahmen und Enddatum je Ausnahme. Daraus entsteht die Anzeige auf der Seite, die maschinenlesbare Auszeichnung für die Suche und die Vorlage für das Google-Unternehmensprofil. Wer den Betriebsurlaub einmal einträgt, hat ihn überall stehen, und nach dem Enddatum verschwindet er von selbst.

Abholung im Geschäft schlägt Versand

Im Bezirk Spittal an der Drau sitzen 13,4 Prozent der Kärntner Kammermitglieder, und ihre Kundschaft wohnt meist im Umkreis von wenigen Kilometern. Für diese Leute ist Porto ein Ärgernis und kein Service. Deshalb steht Abholung in der Bestellstrecke nicht als Randnotiz, sondern als erste Versandart, mit Abholtag und einer Nachricht, sobald die Ware bereitliegt. Nebenbei fällt der teuerste Posten im Onlinehandel weg, nämlich die Retoure.

Sortiment pflegen, ohne jemanden zu fragen

Ein Fachgeschäft mit dreihundert Artikeln braucht kein Warenwirtschaftssystem für Konzerne, sondern eine Eingabemaske, die auf einen Bildschirm passt. Bild, Bezeichnung, Preis, Stückzahl, Kategorie, fertig. Wo eine Kassenlösung mit Schnittstelle vorhanden ist, kommt der Bestand von dort und ein Verkauf über die Budel senkt ihn auch im Netz. Wo keine vorhanden ist, ist eine ehrlich gepflegte Liste besser als eine automatische, die niemand kontrolliert.

Was der Verkauf im Netz wirklich kostet

Zum Aufbau kommen laufende Posten, die vorher auf den Tisch gehören: Gebühren des Zahlungsanbieters von üblicherweise ein bis zwei Prozent je Zahlung plus einer Fixgebühr je Buchung, Betreuung des Shops mit 89 € im Monat bei zwölf Monaten Mindestlaufzeit, und die Lizenzen der Erweiterungen, die Sie tatsächlich brauchen. Ein Shop mit nur einer Handvoll Bestellungen im Monat trägt diese Kosten nicht; ab etwa zwanzig Bestellungen im Monat spart er mehr Zeit, als er kostet. Das gehört vor dem Auftrag gesagt und nicht danach.

Rechtstexte und Barrierefreiheit

Ein Online-Shop ist im Barrierefreiheitsgesetz eine Dienstleistung des elektronischen Geschäftsverkehrs, keine Ware. Die Produktvorschriften betreffen nur bestimmte Geräte wie Computer, Zahlungsterminals oder E-Book-Lesegeräte, nicht das verkaufte Sortiment. Für Dienstleistungen gilt die Kleinstunternehmerausnahme: Wer weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz hat, ist ausgenommen, und die Pflicht greift erst darüber. Gebaut wird trotzdem von vornherein nach WCAG 2.2 AA, weil Kundschaft mit Sehschwäche oder mit dem Handy sonst nicht bestellen kann. Die Rechtstexte selbst, also Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung, kommen von einer Anwältin oder einem Anwalt; ich baue sie ein und setze die Pflichtangaben im Bestellprozess um.

Preisrahmen für Handel und Online-Shop

Zwischen 2.400 € für das Paket Firmenwebsite mit Sortimentsauszug, Zeiten, Anfahrt und Kontaktweg und 5.900 € für das Paket Maßarbeit des Online-Shops mit Zahlung, Versand, Abholung und Anbindung an die Kassenlösung. Dazwischen liegen die Shop-Pakete Einstieg und Business. Alle Beträge netto. Was Ihre bestehende Seite technisch hergibt, sagt Ihnen der Website-Check in unter einer Minute.

Woran es in dieser Branche hängt

  • Die Öffnungszeiten stehen an drei Stellen verschieden: an der Tür, auf der Website und im Google-Unternehmensprofil. Wer sich auf die falsche verlässt, steht vor zugesperrt.
  • Der Shop wurde vor Jahren aufgesetzt, und seither kostet jede Preisänderung eine Mail an den Erbauer, der irgendwann nicht mehr antwortet.
  • Verkauft wird online, was im Regal längst weg ist, weil Kassa und Shop nichts voneinander wissen.
  • Die Gebühren der Zahlungsanbieter tauchen erst in der Monatsabrechnung auf und niemand hat sie vorher in die Spanne eingerechnet.
  • Neue Ware liegt fotografiert am Handy, kommt aber nie ins Sortiment, weil das Anlegen eines Artikels zwanzig Felder verlangt.

Was dagegen hilft

  • Öffnungszeiten an einer einzigen Stelle

    Reguläre Zeiten, Feiertage und Betriebsurlaub werden einmal gepflegt und erscheinen auf der Seite, in der Auszeichnung für Suchmaschinen und als Vorlage für das Google-Unternehmensprofil. Abweichende Zeiten bekommen ein Enddatum, damit der Feiertagshinweis im Februar nicht mehr steht.

  • Abholung im Geschäft als eigener Weg

    Wer im Ort wohnt, will nicht zahlen, um zwei Tage auf ein Paket zu warten. Die Bestellstrecke bietet Abholung als gleichwertige Option, mit Abholzeitraum und einer Nachricht, sobald die Ware bereitliegt. Für Sie fällt kein Versand an, für den Kunden kein Porto.

  • Sortiment und Bestand selbst pflegen

    Ein Artikel entsteht aus Bild, Bezeichnung, Preis und Stückzahl, nicht aus einem Formular mit zwanzig Pflichtfeldern. Wo eine Kassenlösung mit Schnittstelle vorhanden ist, übernimmt der Shop den Bestand von dort; wo nicht, genügt eine Liste, die Sie am Abend selbst korrigieren.

  • Gebühren vor dem Verkauf durchgerechnet

    Bevor die erste Zahlungsart eingerichtet wird, steht die Rechnung: welcher Anbieter, welcher Prozentsatz, welche Fixgebühr je Buchung, ab welchem Bonwert sich Karte gegenüber Rechnung lohnt. Üblich sind ein bis zwei Prozent je Zahlung, bei kleinen Beträgen fällt die Fixgebühr stärker ins Gewicht als der Prozentsatz.

Ein konkreter Fall

Abholung im Geschäft statt Versand für ein Trachtengeschäft

Anwendungsfall, noch nicht umgesetzt

Ausgangslage
In diesem Anwendungsfall führt ein Trachten- und Modegeschäft in Spittal an der Drau seit zwei Jahren einen Shop, über den fast nur Stammkundschaft aus dem Bezirk bestellt. Sie zahlt 5,90 € Porto für Ware, die sie zwei Straßen weiter abholen könnte, und ruft danach im Geschäft an, ob das Paket schon unterwegs ist.
Umsetzung
Die Bestellstrecke bekommt Abholung als erste Versandart, mit Auswahl eines Abholtages und einem Hinweis auf die Anprobe vor Ort. Der Bestand kommt aus der Kassenlösung, damit ein Kleid, das nachmittags im Geschäft verkauft wurde, abends nicht mehr bestellbar ist. Eine kurze Nachricht meldet, dass die Ware bereitliegt.
Ergebnis
Bestellungen aus dem Bezirk laufen ohne Porto und ohne Rückfrage, und die Anprobe findet dort statt, wo sie hingehört.

Preisrahmen in dieser Branche

2.400 €bis5.900 €

Auftritt für das Geschäft mit Sortimentsauszug, Zeiten und Wegbeschreibung als Paket Firmenwebsite ab 2.400 €, vollständiger Verkauf mit Zahlung, Versand und Abholung bis 5.900 € im Paket Maßarbeit des Online-Shops.

Umsatzsteuerbefreit, Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG.

Passt zu diesen Leistungen

  • Websites, die Anfragen bringen

    Von der einseitigen Landingpage bis zur mehrseitigen Firmenwebsite, selbst gebaut, nicht aus dem Baukasten.

  • Online-Shop, der verkauft

    Ein Shop mit Katalog, Zahlung und Versand, aufgesetzt auf einem geprüften System statt auf einem Eigenbau.

  • Betreuung Ihrer Website

    Updates, Sicherung und Erreichbarkeit als monatliche Pauschale, mit einer Reaktionszeit von einem Werktag.

Häufige Fragen aus dieser Branche

Brauche ich überhaupt einen Shop?

Oft nicht sofort. Wer ein Geschäft im Ort führt, gewinnt zuerst durch eine Seite, die Sortiment, Zeiten, Anfahrt und Parkmöglichkeit sauber nennt, und durch ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil. Das ist das Paket Firmenwebsite ab 2.400 €. Der Shop rechnet sich, sobald Sie regelmäßig Ware verschicken oder außerhalb der Öffnungszeiten verkaufen wollen.

Was kosten mich die Zahlungen?

Üblich sind ein bis zwei Prozent je Zahlung, dazu eine Fixgebühr im Bereich von etwa 25 Cent. Bei einem Bon von 20 € ist die Fixgebühr der größere Posten, bei 200 € der Prozentsatz. Diese Gebühren gehen an Ihren Zahlungsanbieter, nicht an mich, und sind in keinem Paket enthalten.

Wie kommt der Lagerbestand in den Shop?

Wenn Ihre Kassenlösung eine Schnittstelle hat, übernimmt der Shop die Stückzahlen von dort, und ein Verkauf im Geschäft senkt den Bestand im Netz. Ohne Schnittstelle pflegen Sie die Stückzahlen selbst, was bei einem überschaubaren Sortiment gut funktioniert. Was nicht funktioniert, ist ein Shop ohne jede Bestandsführung: dann verkaufen Sie zweimal dasselbe Stück.

Wer kümmert sich um das Google-Unternehmensprofil?

Das Profil bleibt in Ihrem Konto, ich richte es einmal vollständig ein und lege die Zeiten so an, dass Website und Profil dieselbe Quelle haben. Änderungen tragen Sie danach selbst ein oder geben sie über die Betreuung weiter. Ein Profil ist kein Ersatz für eine Seite, weil Sortiment, Preise und Bestellung dort nicht hingehören.

Was ist mit Rücktritt und Widerruf?

Beim Verkauf an Verbraucher gilt das Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, und die Belehrung dazu gehört in anwaltliche Hand. Ich baue sie ein und setze die Pflichtangaben im Bestellprozess um, verfasse sie aber nicht. Bei Abholung im Geschäft gelten andere Regeln als beim Versand, deshalb wird beides getrennt ausgewiesen.

Ihre Branche, Ihr Vorhaben

Schreiben Sie, was in Ihrem Betrieb am meisten Zeit frisst. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Einschätzung mit Preisrahmen und Dauer.

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